Kulturgut ? Ich dachte in diesem Blog soll es ausschließlich um alte Motorräder gehen ? Vielleicht mal noch um alte Autos. Das war's dann aber auch. Also Kulturgut ? Sind das nicht eher Gemälde und so ein Zeugs ? Jau, dachte ich auch bisher - bis ich eines Besseren belehrt wurde. Inzwischen weiß ich, dass auch Motorräder und alte Autos unter den Begriff Kulturgut fallen. Und zwar "schützenswertes Kulturgut".
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Kein Zweifel - Kulturgut ! |
Und wie zu allem gibt es dazu in Deutschland ein Gesetz. Das
>>"Kulturgutschutzgesetz - KGSG"<<. Das wurde am 06.08.2016 in Kraft gesetzt. Hintergrund dieser Paragraphen ist, dass man nationales Kulturgut gegen Abwanderung schützen will und den illegalen Handel mit Kulturschätzen verhindern will. Stichwort: Raubkunst. Dazu wird eine Liste mit schützenswertem Kulturgut erstellt und die Ausfuhr und der Verkauf werden genehmigungspflichtig. Sobald zB ein Gemälde in diese Liste aufgenommen wird, wird es schwierig eine Ausfuhrgenehmigung zu erhalten. Dies kann natürlich einen tiefen Eingriff in die Besitzrechte bedeuten. Insofern wurde das Gesetz im Vorfeld lange und heftig diskutiert. Mehr Info dazu gibt es
>>hier<<
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Kulturgut von Peter Paul Rubens |
Aber was hat das alles mit unseren alten Fahrzeugen zu tun ? Tja, bei der Organisation des Transports der Cannonball-Motorräder in die USA stellte der Zoll plötzlich kurz vor Verladung die Ampeln auf Rot. Wo denn bitte die Ausfuhrgenehmigung für historisches Kulturgut sei ? Hä ? Die Frage gab es in den Vorjahren nicht und die Kisten wurden nach Erstellen der entsprechenden Zollpapiere zur Ausfuhr frei gegeben. Man solle doch mal bitte in das KGSG schauen. Und tatsächlich werden in §24 Abs (2) Wertgrenzen und Alter für verschiedene Güter angegeben. Bezug wird auf eine
>>EG Verordnung Nr 116/2009<< genommen. Da steht dann unter Verkehrsmittel: älter als 75 Jahre und einem Wert über Eur 50.000,00. Tja und die Cannonball Motorräder sind bekanntlich nun mal 100 Jahre alt. Und eine entsprechende EU-Verordnung gibt es schon seit 1992.
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Auch Youngster können historisches Kulturgut bewegen |
Im Klartext: Seit 2008 (ggfls auch 1992) gibt es eine EU Verordung, die die Ausfuhr von Kulturgütern in Drittländer (also ausserhalb der EU) regelt. Das bedeutet, dass seit diesem Datum beim Export von Fahrzeugen, die älter als 75 Jahre und einen höheren Wert als Eur 50.000 haben, eine Genehmigung erforderlich ist. Dies wurde bisher nur nicht beachtet wie der problemlose Transport der Cannonball Bikes in den Vorjahren belegt. Das neue deutsche KGSG ist nun nationales Recht und regelt den Umgang mit Kulturgütern in Deutschland. Für eine Ausfuhr/Verkauf aus Deutschland innerhalb der EU wurden die Grenzen verdoppelt, also 150 Jahre und Euro 100.000 Wert. Fahrzeuge, die älter als 150 Jahre sind betreffen uns eher weniger. Oder wann wurde nochmal der Verbrennungsmotor erfunden ? Also innerhalb der EU gibt es Entwarnung. Allerdings sei nochmal daran erinnert, dass zB die Schweiz und Norwegen keine EU Mitgliedsländer sind. Wer also in Zukunft an einer Veranstaltung in diesen Ländern mit seinem alten Schätzchen teilnimmt oder sein Motorrad offiziell in eines dieser Länder verkaufen will, könnte an der Grenze wegen der fehlenden Ausfuhr-Genehmigung angehalten werden. In der Praxis allerdings wohl eher unwahrscheinlich.
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Kulturgut auf einem Kulturdenkmal |
Wenn es die EU-Verordnung schon seit längerem gibt, bleibt die Frage, warum nun gerade jetzt der Zoll den Stopp verhängt hatte. Das hängt halt mit unserem neuen KGSG zusammen. Im Zuge der Inkraftsetzung wurden die Ausfuhrstellen nochmals explizit auf die Problematik aufmerksam gemacht. Und warum zählen Motorräder amerikanischen Ursprungs als deutsches Kulturgut ? Weil sie in deutschem Besitz sind.....
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Kulturgut in einer Kulturlandschaft |
Die fehlenden Ausfuhrgenehmigungen der CB-Bikes wurden im übrigen innerhalb von einem Tag vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (!) ausgestellt. Das war nämlich für Frankfurt zuständig. Ich wusste es ja eigentlich schon immer, dass unsere alten Kisten reine Kunstgegenstände sind.....;-)
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Kunstministerium in Hessen... |
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Fazit: Es steht nicht zu erwarten, dass eine Ausfuhr /Verkauf von Fahrzeugen verboten wird. Es sei denn, es handelt sich vielleicht um den ersten originalen Daimler Reitwagen. Es ist halt nur wieder ein Verwaltungsakt mehr. Im übrigen auch bei einer eventuellen Wiedereinfuhr. Denn dann muss der Zoll als überprüfende Behörde die Einfuhr wieder bestätigen.
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Daimler Reitwagen 1885 |