Montag, 18. Februar 2019

§21 Monopol gefallen !

>>Mein GTÜler<< hatte mich schon im letzten Jahr informiert, dass Anfang diesen Jahres das Monopol des TÜV im Westen und der Dekra im Osten bei der Vollabnahme von Fahrzeugen fallen würde. Und am 15. Februar 2019 war es dann soweit: Der Bundesrat hat den Weg mit einem Beschluss geebnet.  Jetzt fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und alle Prüforganisationen dürfen dann Abnahmen an Fahrzeugen nach §21 machen. Also Vollabnahme und Einzelabnahmen. 
Für meine Super X brauchte ich noch den TÜV zur Vollabnahme, da aus den USA importiert
Vollabnahmen werden immer dann notwendig, wenn Fahrzeuge über 7 Jahre außer Betrieb waren oder aus Nicht-EU-Ländern importiert wurden. Sonderabnahmen für Umbauten, für die kein Teilegutachten vorliegt, können jetzt auch bundesweit durch GTÜ, KÜS oder eben Dekra und TÜV durchgeführt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Mitarbeiter eine entsprechende Schulung durchlaufen haben. Also besser vorher mal den Lieblings-Prüfer anrufen.

Wie immer, wenn ein Monopol fällt und damit die Auswahl größer wird, ist das sicherlich eine gute Sache.